Tipps zur Kur

Gibt es die klassische Kur überhaupt noch? Ganz klar: ja.
Die ambulante und die stationäre Rehabilitation sind nach wie vor eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Daran haben auch die Gesundheitsreformen der letzten Jahre nichts geändert. Der Anspruch besteht grundsätzlich alle drei Jahre, außer es ist eine vorzeitige Kurwiederholung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich.

Wenn Sie eine Kur in Erwägung ziehen, ist es ratsam, mit dem Hausarzt zu sprechen, ob eine ambulante Badekur oder eine stationäre Kur in Betracht kommt.

Ambulante Kur: Die Arztkosten sowie 90 Prozent der Kosten für Kurmittel werden von der Krankenkasse übernommen. Zusätzlich erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss von täglich bis zu 13,00 EUR zu Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10,00 EUR pro Verordnung und 10% der Kurmittel. Kurort und Kurzeit können Sie frei wählen.

Stationäre Kur: Bis auf eine tägliche Eigenbeteiligung von 10,00 EUR übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten. Eine Begrenzung der Zuzahlung auf maximal 21 Tage gibt es bei geriatrischen Rehabilitationen sowie in besonders schweren Fällen, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von drei Jahren zwischen zwei Reha-Maßnahmen nicht eingehalten wird und bei sogenannten Anschlussheilbehandlungen. Sollte Ihr Einkommen jedoch unter 938,00 EUR brutto im Monat liegen, sind Sie von jeder Eigenbeteiligung befreit. Der von Ihnen gewählte Kurbetrieb muss lediglich mit Ihrer Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

In der ThermeNatur Bad Rodach können Sie die Ambulante Vorsorgekur in Anspruch nehmen.
Die Stationäre Kur bietet der Medical Park Bad Rodach

Ihre Checkliste für Ihren Weg zur Kur

1. Anspruch
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.

2. Ärztlicher Befund
Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3. Antrag
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

4. Prüfung
Der Kurantrag wird auf seine medizinische Notwendigkeit hin überprüft, wobei auch die ambulanten Behandlungen am Wohnort ausgeschöpft sein sollten.

5. Genehmigung
Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.

6. Ablehnung
Auch wenn die Badekur wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt, kann es in einigen Fällen zu einer Ablehnung kommen, zum Beispiel wenn die Wartefrist nicht erfüllt wurde oder die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden.
Bei einer Ablehnung des Kurantrages können Sie – am besten mit Unterstützung des Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen.

7. Private Kur
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Dabei übernehmen Sie die Kosten für Ihre Übernachtungen. Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

8. Kurort
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt Ihnen die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

9. Dauer
In der Regel dauert eine ambulante oder stationäre Kur drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

10. Kosten
Bei einer stationären Vorsorge- oder  Rehabilitationsmaßnahme und einer ambulanten Rehabilitationmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag, für Kleinkinder 21 Euro pro Tag, kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.

Quelle: Gesundes Bayern

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Viele der in erster Instanz abgelehnten Anträge haben nach Widerspruch Erfolg. Ihre örtliche VdK-Geschäftsstelle hilft Ihnen dabei gerne.

Falls Sie noch im Erwerbsleben stehen und Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, kommt als Kostenträger auch Ihre Rentenversicherung in Betracht. Vorsicht: Kurort und Kurzeit können in diesem Fall nicht beeinflusst werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuzahlung ist hier neben der Höhe des Nettoeinkommens, ob Sie ein Kind unter 18 Jahren haben oder pflegebedürftig sind.

Infos nachzulesen beim Sozialverband VdK Bayern:

www.vdk-bayern.de

Weitere Informationen bei:

www.gesundes-bayern.de
www.deutscher-heilbaederverband.de