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Ihr Weg zur KurIhr Weg zur Kur

Sonnendeck Therme

Gibt es die klassische Kur überhaupt noch? Ganz klar: ja.
Die ambulante und die stationäre Rehabilitation sind nach wie vor eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Daran haben auch die Gesundheitsreformen der letzten Jahre nichts geändert. Der Anspruch besteht grundsätzlich alle drei Jahre, außer es ist eine vorzeitige Kurwiederholung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich.

Wenn Sie eine Kur in Erwägung ziehen, ist es ratsam, mit dem Hausarzt zu sprechen, ob eine ambulante Badekur oder eine stationäre Kur in Betracht kommt.

Ambulante Kur: Die Arztkosten sowie 85 Prozent der Kosten für Kurmittel werden von der Krankenkasse übernommen. Zusätzlich erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss von täglich 8,00 EUR zu Ihrer Unterkunft. Kurort und Kurzeit können sie frei wählen.

Stationäre Kur: Bis auf eine tägliche Eigenbeteiligung von 9,00 EUR übernimmt die Krankenasse die vollen Kosten. Eine Begrenzung der Zuzahlung auf maximal 14 Tage gibt es bei geriatrischen Rehabilitationen sowie in besonders schweren Fällen, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von drei Jahren zwischen zwei Reha-Maßnahmen nicht eingehalten wird und bei sogenannten Anschlussheilbehandlungen. Sollte Ihr Einkommen jedoch unter 938,00 EUR brutto im Monat liegen, sind Sie von jeder Eigenbeteiligung befreit. Der von Ihnen gewählte Kurbetrieb muss lediglich mit Ihrer Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

So wird’s gemacht:

  • Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse abholen
  • Formular mit Hilfe des Hausarztes ausfüllen
  • Bei der Krankenkasse zur Prüfung einreichen
  • Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ob die erforderliche medizinische Notwendigkeit für eine Kur besteht
  • Bewilligung der Kurmaßnahme

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Ihre Örtliche VdK-Geschäftsstelle hilft Ihnen dabei gerne.

Falls Sie noch im Erwerbsleben stehen und Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, kommt als Kostenträger auch Ihre Rentenversicherung in Betracht. Vorsicht: Kurort und Kurzeit können in diesem Fall nicht beeinflusst werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuzahlung ist hier neben der Höhe des Nettoeinkommens, ob Sie ein Kind unter 18 Jahren haben oder pflegebedürftig sind.



Infos nachzulesen beim Sozialverband VdK Bayern:

www.vdk-bayern.de

Weitere Informationen bei:

www.gesundes-bayern.de
www.deutscher-heilbaederverband.de

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