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Patienten- und Ärzteinformation
zur Ausstellung von Rezepten
Patienten- und Ärzteinformation zur Ausstellung von Rezepten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

seit Juli 2004 gilt der neue Heilmittelkatalog. Wir dürfen seit dem 01.09.2004 nur noch Heilmittel abgeben, wenn Ihre ärztliche Verordnung auf dem neuen Rezeptvordruck vollständig ausgestellt ist.

Bitte beachten, dass folgende Angaben auf der Verordnung stehen müssen:

  • Patientendaten (Name, Anschrift und Geburtsdatum)
  • Krankenkasse, Vertragsarzt- und Versichertennummer
  • Datum
  • Erst- oder Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls
  • bei Verordnung außerhalb des Regelfalls muss der Arzt eine medizinische Begründung angeben
  • Einzel- oder Gruppentherapie
  • Hausbesuch: ja/nein
  • spätester Behandlungsbeginn – wird vom Arzt hier kein Datum eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen
  • die Verordnungsmenge – im Regelfall pro Verordnung max. 6 Behandlungen
  • max. 2 Heilmittel gemäß dem Heilmittelkatalog (ein vorrangiges und ein ergänzendes Heilmittel) – bei zwei vorrangigen Heilmitteln z.B. Krankengymnastik und Massage benötigen Sie zwei Rezepte mit zwei verschiedenen Diagnosen und Indikationsschlüsseln
  • der vollständige Indikationsschlüssel
  • Diagnose mit Leitsymptomatik
  • Therapiefrequenz
  • Vertragsarztstempel und Unterschrift


Therme Bad Rodach, für telefonische Rückfragen: 09564 92320

Download: Musterrezept (PDF 135 KB)

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